WOGEM

Gemeinnützige Wohn-, Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H
Strohblumengasse 112, 1220 Wien

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WILLKOMMEN BEI WOGEM!
Mit dem Leitgedanken „Die Wohnungsnot lindern und somit zum Gemeinwohl beitragen“ wurde 1954 der Grundstein der WOGEM - Gemeinnützige Wohn-, Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H gelegt. Mit Unterstützung aus Politik und Wirtschaft gelang es, in der Steiermark, Niederösterreich aber vor allem in Wien, kostengünstige Miet- bzw. Eigentumswohnungen zu errichten.

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Unsere Wohnhäuser:
Der Startschuss fiel Mitte der 50er Jahre mit der Errichtung von Eigentumswohnungen in Wien in der Rembrandtstraße 2. Das Projekt fand reges Interesse, bereits vor Fertigstellung des Objektes waren alle Wohnungen an Gewerkschaftsmitglieder vergeben. Dies war Anlass um die Bautätigkeiten zu forcieren um in kürzester Zeit zahlreiche Miet- und Eigentumswohnungen in Wohnhausanlagen zu schaffen.

Um den im Wandel der Zeiten sich ändernden aber auch wachsenden Marktanforderungen sowie den Wünschen unserer Kunden gerecht werden zu können waren immer wieder geringfügige Adaptierungen in der Unternehmensstrategie erforderlich. Wurden in der Gründungsphase überwiegend Eigentumswohnungen errichtet erfolgte in weiterer Folge hauptsächlich die Errichtung von Mietwohnungen welche ab der Jahrtausendwende auch mit Eigentumsoption angeboten wurden. Heute bildet die Errichtung von günstigen, qualitativ hochwertigen Mietwohnungen mit Superförderung ohne Eigentumsoption das Kerngeschäft bei der Neuerrichtung unser Wohnhausanlagen.



FAQ & Service:

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FAQ & Service:
Sie erreichen unsere Mitarbeiter telefonisch zu Bürozeiten unter 01/2809955 oder per Mail unter office@wogem.at.
Für persönliche Gespräche stehen wir nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung..

Ausserhalb unserer Sprechstunden nutzen Sie bitte unser Online-Service:

Der Hauptmieter muss uns eine schriftliche Kündigung zukommen lassen. Diese Kündigung muss die Adresse des zu kündigenden Objektes, das Datum mit welchem sie kündigen und somit die Kündigungsfrist zu laufen beginnt, und die Original-Unterschrift des/der Hauptmieter/s/in beinhalten.

Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens Monatsletzten bei uns einlangen, ansonst gilt diese erst mit dem darauf folgenden Monatsletzten. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag, meist beträgt sie 3 Monate.

Sie erhalten daraufhin eine schriftliche Bestätigung samt einem Leitfaden für die Rückgabe der Wohnung. Das Formular finden Sie auch hier.
Sollten Sie in der traurigen Situation sein, dass ihr Ehepartner, Verwandter oder Bekannter verstorben ist, der eine Wohnung unserer Gesellschaft bewohnt hat, so bitten wir um Zusendung einer Kopie der Sterbeurkunde.

Sollten Sie mit dem Verstorbenen in dieser Wohnung gewohnt haben und wollen in die Mietrechte eintreten, so senden Sie uns zusätzlich Ihren Meldezettel, Heiratsurkunde und Ausweis in Kopie und Ihre Kontaktdaten. Wir werden die Unterlagen prüfen und uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Jede Verlassenschaft hat andere Voraussetzungen und verläuft auf andere Weise, gerne stehen wir Ihnen jedoch für Fragen zur Verfügung.

Den zuständigen Notar können Sie ca. 3-4 Wochen nach dem Sterbetag am jeweiligen Bezirksgericht erfragen.

Allgemeine Informationen zu Sterbefällen finden Sie auch hier www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/todesfall
Ja, ein Mietrechtseintritt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Hauptmieter einer Wohnung, der die Wohnung verlässt, darf seine Hauptmietrechte an der Wohnung seinem Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder oder Geschwister abtreten, falls der Ehegatte oder die Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder mindestens die letzten zwei Jahre, die Geschwister mindestens die letzten fünf Jahre mit dem Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gewohnt haben. Dem mehrjährigen Aufenthalt in der Wohnung ist es gleichzuhalten, wenn der Angehörige die Wohnung seinerzeit mit dem bisherigen Mieter gemeinsam bezogen hat, beim Ehegatten auch, wenn er seit der Verehelichung in der Wohnung gewohnt hat, mag auch ihr Aufenthalt in der Wohnung noch nicht die vorgeschriebene Zeit gedauert habe.

Wir bitten um schriftliche Anfrage unter Mitsendung eines Meldezettels. Ein/e Mitarbeiter/in wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir bitten darum uns eine Anfrage zu schicken, die die Adresse sowie die Schlüsselnummer und die Anzahl der gewünschten Schlüssel beinhaltet, gerne auch über unser Kontaktformular. Sie erhalten daraufhin per Post eine Schlüsselbestätigung von unserer Hausverwaltung zugesandt. Diese legen Sie gemeinsam mit einem Lichtbildausweis ihrem Schlüsseldienst vor und lassen Ihren Schlüssel nachmachen.
Schicken Sie uns eine Anfrage per Email (Formular SAT-Anlage bzw. Jalousien/Außenrollläden/Markise), die Ihre genaue Adresse beinhaltet, mit Ihrem Anliegen. Jeder Fall wird von unserer Hausverwaltung aus technischer Sicht seperat geprüft und Ihnen daraufhin die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.
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Wir bitten um Bekanntgabe, dass Sie nicht mehr Eigentümer der Wohnung sind und dem Nachfolger mitzuteilen, dass er mit uns in Kontakt treten sollte.
Wir bitten um Bekanntgabe, Ihres Erwerbes der Immobilie unter Angabe von Kontaktdaten. – Formular Verwaltung
Wir bitten um Bekanntgabe und Zusendung einer Kopie der Heiratsurkunde. Eine eventuelle Namensänderung, aber auch die Kontaktdaten des Ehepartners, vorallem falls dieser uns bisher nicht bekannt war, müssen wir in unseren Akten vermerken.
Wir bitten um Zusendung einer Anfrage per Email unter Bekanntgabe Ihrer Kontaktdaten und der gewünschten Garagenanlage. Sie werden daraufhin in unsere Warteliste eingetragen und kontaktiert sobald ein Parkplatz oder Abstellplatz frei wird. – Formular
Jede Tierart hat andere Haltungsbestimmungen, diese sind einzuhalten.

Sollten Sie sich einen Hund halten wollen, bitten wir um Zusendung eines Ansuchen um Haltung eines Haustieres, nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen eine Bestätigung zur Haltung zugesendet. Sollte es Fragen geben, so wird sie ein/e Mitarbeiter/in kontaktieren, weshalb wir um Bekanntgabe von Kontaktdaten bitten.