Für Mitglieder der GdG-KMSfB besteht die Möglichkeit einer Förderung des Baukostenbeitrages durch ein zinsenloses Darlehen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
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| Gemeinnützige Bauvereinigungen sind gem. § 8 Abs. 3 WGG verpflichtet bei der Wohnungsvergabe Wohnungsbedarf, Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse der Wohnungswerber zu überprüfen.
Durch den Wohnungswerber bekannt zu gebende Angaben sind zur Beurteilung dieserobjektiven Gesichtspunkte erforderlich.
Sämtliche bekanntgegebene Daten werden, bei jederzeitiger Widerrufsmöglichkeit durch den Wohnungswerber, n Hinblick auf etwaige künftige Vertragsverhältnisse verarbeitet und soweit erforderlich an mit derVertragserrichtung befasste Dritte übermittelt. |